Während im weltlichen Bereich das Betriebsverfassungsgesetz bzw. das Personalvertretungsgesetz gilt, wird in kirchlichen Einrichtungen die betriebliche Mitbestimmung nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung (MAV) sind mit denen von Betriebs- und Personalrat vergleichbar. Sie repräsentiert die Belegschaft der Einrichtung gegenüber dem Dienstgeber und wacht darüber, dass alle Mitarbeiter auf Recht und Billigkeit behandelt werden. Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
Die MAV beteiligt sich aktiv an Entscheidungen, die die Mitarbeiter betreffen. Durch ihre Beteiligungsrechte gestaltet die MAV das kollektive Arbeitsrecht in der Einrichtung. Das bedeutet, dass zum Beispiel bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers ohne Beteiligung der MAV rechtsunwirksam sind. Beteiligungsformen sind die Anhörung und Mitberatung, das Vorschlagsrecht, die Zustimmung und das Antragsrecht.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) tritt dafür ein, dass:
- Arbeits-, soziale und dienstrechtliche Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten werden
- Beschwerden, Anfragen und Anregungen entgegengenommen werden und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hingewirkt wird
- allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung erledigt werden. Dazu gehören u.a. die Mitbestimmung und –beratung bei Arbeitsverträgen
Sie sind im Ev.-Luth. Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach beruflich tätig und haben wirtschaftliche, berufliche, oder soziale Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Kontakt Mitarbeitervertretung (MAV)
Postanschrift
Bettina Thüring (c/o MAV Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach)- 36466 Dermbach
Sophienstraße 1 - mav@kkbasa.de
Bettina Thüring
Vorsitzende (Verwaltungsleiterin der Diakonie-Sozialstation Dermbach)Annett Kister
Ex. Pflegefachkraft Diakonie-Sozialstation Dermbach